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Bundesrat führt neues Geodatenmodell der amtlichen Vermessung ein

Ein schweizweit einheitliches Geodatenmodell vereinfacht die Arbeit mit Daten der amtlichen Vermessung und deren Austausch. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die entsprechende Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Mit der Einführung des neuen Geodatenmodells der amtlichen Vermessung will der Bundesrat den Austausch von Daten effizienter gestalten und die Arbeit damit vereinfachen. Insbesondere kantonsübergreifend tätige Unternehmen profitieren von der Harmonisierung. Es wird zudem einfacher, auf Kundenbedürfnisse zu reagieren und die Integration neuer Technologien zu ermöglichen.

Mit der Verordnungsrevision sollen auch die Historisierung eingeführt und die Archivierung in den Kantonen geregelt werden. Bisher geben die Geobasisdaten der amtlichen Vermessung nur den neusten Stand wieder. Eine einheitliche Historisierung im Sinne von Artikel 13 der Geoinformationsverordnung findet noch nicht statt – einzelne Kantone historisieren nach eigenen Regeln. Ebenfalls enthalten sind die Einführung der elektronischen Beglaubigung im Bereich der amtlichen Vermessung sowie die Vereinheitlichung des Meldeflusses bei zahlreichen Plangenehmigungsverfahren.

Anpassung der technischen Ausführungsverordnungen

Neben der Revision der Verordnung über die amtliche Vermessung erfordert das neue Geodatenmodell auch Anpassungen in den rechtlichen Grundlagen auf Stufe der Departemente. Die bisherige Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV) wird totalrevidiert und heisst neu Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (VAV-VBS). Weil das Grundbuchrecht und das Vermessungsrecht eng miteinander verbunden sind, muss zudem auch die technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch (TGBV) angepasst werden.

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